puh drittversuch bei Sozialrecht hab ich endlich hintermir
eins wird nicht aber ich wollt ja auch nur bestehen
das werd ich wohl haben
zeit war immer noch knapp und irgendwie kamen mir wichtige fragen zum thema wärend der fall lösung
alg I ist doch eine leistung nach dem SGB warum wird nes trotzdem beim berechnen vom hartzIV angerechnet? klar von der logik her keine frage, aber nach §11 sind leistungen nach "diesem buch" (SGB) ausgenommen.
und wie ist das beim ALG I mit den Steuer und SV abzügen?
und bei Ausbildungsvergütung?
außerdem war es mir auch nicht so klar ob ne ausbildung tatsächlich ne erwerbstätigkeit darstellt - laut prof "selbstverständlich" ok seh ich anders - aber hauptsache ich habs richtig gemacht
jetzt beten das die korrektorin über evtlle fehler hinweg sieht
. . . . und gerne mal ein Kommentar dalassen . . .
Dienstag, 7. Juli 2009
geschafft teil eins
Eingestellt von lokke so um etwa rum 10:17:00
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