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Dienstag, 7. Juli 2009

geschafft teil eins

puh drittversuch bei Sozialrecht hab ich endlich hintermir

eins wird nicht aber ich wollt ja auch nur bestehen


das werd ich wohl haben

zeit war immer noch knapp und irgendwie kamen mir wichtige fragen zum thema wärend der fall lösung

alg I ist doch eine leistung nach dem SGB warum wird nes trotzdem beim berechnen vom hartzIV angerechnet? klar von der logik her keine frage, aber nach §11 sind leistungen nach "diesem buch" (SGB) ausgenommen.

und wie ist das beim ALG I mit den Steuer und SV abzügen?
und bei Ausbildungsvergütung?

außerdem war es mir auch nicht so klar ob ne ausbildung tatsächlich ne erwerbstätigkeit darstellt - laut prof "selbstverständlich" ok seh ich anders - aber hauptsache ich habs richtig gemacht

jetzt beten das die korrektorin über evtlle fehler hinweg sieht

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