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Samstag, 10. Januar 2009

politisches Manifest

Wie viele wissen sitze ich seit einem Jahr im unserem Studierenden-Parlament, seit Sommer in dessen Präsidium. Seit meinem ersten Semester engagiere ich mich im Hochschulpolitischen Bereich: Fachschaftsrat, Ausschüsse, AGs, Aktionen, Treffen mit Leitungsgremien etc.

Dabei kann ich, denke ich, auch Zeugnis sein - wie anders man was bewegen kann, wenn man von dem Christus durchdrungen ist.
Immer wieder mußte ich in Diskussionen mit Mitstreitern auf Unterschiede im Verständnis von politischen Handeln hinweisen und meine Sicht klarstellen.
Natürlich immer von Fall zu Fall - sehr anstrengend, im ganzen natürlcih difus
also hab cih mich mal ein paar Stunden hingesetzt und das ganze greifbar gemacht.
das greifbar gemachte heißt auf latein: manifestus
Deswegen stelle ich nun hier vor:

Manifest zum hochschulpolitischen Selbstverständnis

Wie man Hochschulpolitik sinnvoll und gelingend betreibt.

24 Thesen zur studentischen Selbstverwaltung und zum hochschulpolitischen Handeln und Bildungspolitischen Engagement.


1. Das Mitglied eines Selbstverwaltungsorganes oder -gremiums einer Hochschule hat mit seiner Wahl bzw. Abordnung ein Mandat[i] übertragen bekommen.

2. Daraus folgt, dass es nicht in eigenen Namen sondern immer im Auftrag anderer handelt, die es mit der Vertretung ihrer Interessen betraut haben.

3. Dies Bewusstsein impliziert eine Grundhaltung der Demut[ii] im Sinne Erich Fromms. Diese vernunftgeprägte emotionale Haltung der Objektivität, zur Überwindung des eigenen Narzissmus, ist persönliche Grundvoraussetzung zur Übernahme eines Amtes.

4. Eigene Interessen sind, aufgrund des Mandats, allgemeinen Interessen und Zielen unterzuordnen.

5. Da das Mandat die Vertretung einer größeren Personengruppe bedeutet, ist hier kein Platz für Partikularismus. Wo Partikularismus der Verfassung und Gesellschaftsordnung entsprechend verlangt werden, muss sich natürlich auch für Minderheiten besonders eingesetzt werden.

6. Die Artikulationsfunktion gebietet die Meinung der Masse zum Maßstab zu nehmen, das Mandat diese ungeachtet eigener Meinung zu vertreten.

7. Die Willenbildungsfunktion soll eine eigene Meinungsbildung der Mitglieder der Hochschule durch Informationen ermöglichen. Eine Beeinflussung in eine Richtung ist als Missbrauch zu werten.

8. Um diese Arbeitshaltung in der Praxis zu ermöglich ist eine dialektische Recherche Pflicht.

9. Dies führt weiterhin auch selber zu einer ausgewogenen Haltung zu den Themen und verringert die Gefahr Extrempositionen einzunehmen.

10. Dieser Recherche muss auch Politische Bildung umfassen.

11. Zur Vorbereitung für Maßnahmen und Aktionen die Änderungen bewirken sollen, gehört das Informieren über Vergleichbares an anderen Orten und/oder zu anderen Zeiten zu der Verantwortung die man übernommen hat.

12. Wo man sich, im weiten Spektrum der politischen Theorien, der geeigneten Mittel bedient, hängt dabei nicht nur von persönlichen Präferenzen, sondern in erster Linie von der Sachlage ab.

13. Grundlage von Entscheidungen sind keine Prinzipien, sondern klare Gesinnungen. Der Unterschied liegt in der Flexibilität von Gesinnungen die richtungweisend sind, wogegen Prinzipien determinieren. Da man Vertreter Vieler ist, schließt sich die Anwendung von Prinzipien in diesem Sinne hier aus.

14. Alle Organe und Gremien der Hochschulen und Behörden verfolgen zunächst einmal dasselbe Endziel, die Ermöglichung eines gelingenden Studiums möglichst vieler, zu optimalen[iii] Bedingungen. Anzunehmende Uneinigkeiten bestehen in der Prioritätensetzung, der Wahl der Wege und Mittel.

15. Von daher ist ein Dialog der Parteien, einer im weiteren Verlauf durchaus notwendigen, Konfrontation zu Beginn von Verhandlungen und Aktionen in jedem Fall vorzuziehen.

16. Keine Seite einer Diskussion oder Meinung ist mehr wert oder per se besser als die andere.

17. Stärke wird dabei durch Eloquenz gewonnen.

18. Phrasen und Schlagwörter sind zu vermeiden.

19. Deswegen ist zu argumentieren und zwar in der korrekten Weise.

20. Fakten sind keine Argumente, sondern werden erst durch regelrichtige Verknüpfung und Schlussfolgerung zu solchen.

21. Sachzwänge sind zu akzeptieren. Einige mögen temporär begrenzt und auch veränderbar sein, aber sie sind für den Augenblick als gegeben hinzunehmen.

22. Bei Planungen, Entscheidungen und Agenden ist Nachhaltigkeit oberste Priorität.

23. Wenn keine Sachzwänge ad hoc Entscheidungen verlangen, ist gute Vorbereitung und Prüfung, dem eigenen Ernten der Früchte seiner Arbeit vorzuziehen.

24. Es geht nicht um Personales (wie Ruhm, Macht, Vorteile) sondern um die Sache.

Dennis Michalke 7. Januar 2009


Anmerkungen

[i] Def.: Auftrag ohne konkrete Handlungsanweisung, mit Ermächtigung, diese im Sinne des Auftraggebers selbst konkret zufüllen - von lat.: ex manu datum - das aus der Hand Gegebene

[ii] Def.: Gesinnung eines Dienendenvon mhd. diomuoti = dienstwillig

[iii] Def.: bestmöglich unter den gegebenen Voraussetzungen (Absolutadjektiv) - von lat. optimum= Superlativ zu bonum= gut).


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